Der Begriff Pflegebett bezeichnet ein Bett, das an die besonderen Merkmale und Bedürfnisse von Menschen in einer Phase der Krankheit oder mit Behinderungen angepasst ist. Ein Pflegebett soll dem Patienten Erleichterung verschaffen. Heutzutage muss es auch nicht mehr nach Krankenhaus aussehen. Häufig wird dieses mit einem Seniorenbett verwechselt.
Das Einsatzgebiet von Pflegebetten ist in der häuslichen bzw. stationären Pflege (Alten- und Pflegeheime).

Das Pflegebett besteht u.a. aus:
• einem Grundgestell, das zugleich auch den Bettrahmen hält,
• einem Lattenrost mit mehreren Möglichkeiten der Hochlagerung (z. B. Beine, Rücken),
• der Höhenverstellung der gesamten Liegefläche
• Feststellbare Rollen mit min. 100 mm Durchmesser, um das gesamte Pflegebett transportieren zu können,
• Aufrichthilfe mit einem Triangelgriff (Bettgalgen),
• Seitengitter, um das Herausfallen der Patienten zu verhindern,
• Fixierungsvorrichtungen, um unruhige Patienten zu ‘sichern’.

Natürlich gehört zum Pflegebett auch eine, idealerweise auf den Patienten abgestimmte, geeignete Matratze. z. B. Bandscheiben, Dekubitus, usw. Da hier besondere Anforderungen an die Hygiene bestehen, muss die Matratze mit abnehmbaren und waschbaren Bezügen versehen sein.
Pflegebetten unterliegen in der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb den Bestimmungen.

des Medizinprodukte-Gesetz (MPG) (Gesetzgebung in Deutschland)
der 93/42 EWG EG-Medizinprodukte-Richtlinie
89/336 EWG Elektromagnetische Verträglichkeit
EN 1441 Risikoanalyse Medizinprodukte (Siehe Risikomanagement)
EN 1970
DIN EN 60601-1 medizinische elektrische Geräte
DIN EN 60601-2-38 + A1
DIN EN 60601-2-52 (Vorgesehen als Ersatz für EN 1970 und DIN EN 60601-2-38)



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