Schon im 18. Jahrhundert war man sich darüber klar, dass dem Bett eine ganz besondere Bedeutung bei der Pflege eines kranken Menschen zukommt. Basierend auf dieser Erkenntnis begann die Entwicklung von gezielt auf die Versorgung Pflegebedürftiger ausgerichteten Krankenhausbetten.
Als Medizinprodukte unterliegen Krankenhausbetten den deutschen und österreichischen Medizinproduktegesetzen und den zugehörigen Betreiberverordnungen. Während man diese Art Betten früher fast ausschließlich in Kliniken und Alten- und Pflegeheimen fand, sind sie heutzutage immer öfter in angewandelter Form als Pflegebett (siehe Pflegebett) in privaten Wohnungen und der häuslichen Pflege zu finden.
Krankenhausbetten sind in Bezug auf Ausstattung, Aufbau und Handhabung für die besonderen Bedürfnisse kranker Menschen ausgelegt und werden aus Metall, meist Stahl, und aus Kunststoff hergestellt, was die Reinigung erleichtert. Sie müssen auf Rollen fahrfähig und durch Einrasten eines Rollenpaares auch steuerbar sein. Sie haben einen Metallrahmen auf dem die Matratze aufliegt. Sie verfügen nicht über einen Lattenrost, sondern über ein wenig flexibles Drahtgitter. Sie können dem Patienten ein Stück Selbstständigkeit erhalten und durch mehr Komfort und Bequemlichkeit seine Lebensqualität steigern. Es wurden mehrere verschiedene Mechanismen ausgedacht, die z.B. das schonende Heben und Wenden eines Kranken erleichtern sollten.
Mit der Entwicklung der höhenverstellbaren Liegefläche wurde zusätzlich, unter ergonomischen Gesichtspunkten, auf die Arbeit der Pflegenden Rücksicht genommen.
Moderne Krankenhausbetten werden elektrisch bedient und verfügen über einen eingebauten Akku, damit die Verstellungsfunktionen auch bei Transporten zur Verfügung stehen.