Karostep

 

Quelle: Werbegemeinschaft Inlettweber GmbH

 

Am 8.3.1965 wurde das international geschützte Markenzeichen „KARO STEP“ angemeldet und am 10.4.1970 im Register eingetragen. Dieses Markenzeichen dürfen nur die in der Werbegemeinschaft der Inlettweber zusammengeschlossenen Firmen führen und jedes einzelne Bett wurde mit einer Herstellernummer versehen.
Beim Karostepp-Bett handelt es sich im Gegensatz zum Ballonbett um eine klassische Bettdecke mit Stegen, die das Verrutschen der Füllung eindämmt aber nicht ganz verhindert. Das ermöglicht ein individuelles Verteilen der Füllung. Das fertig gefüllte Bett kennt keine Kältezonen. Durch Einfluss der Füllhöhe kann das Karosteppbett jeden Wärmeanspruch erfüllen, wodurch diese Deckenart für Ganzjahresdecken empfohlen wird.



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