Die Informationen, die der Verbraucher für seine Kaufentscheidung benötigt, erhält er heute über das Internet, die Werbung und – vor allem – über das Etikett an der Ware. Die Kunden bekommen die Füllung schon lange nicht mehr zu Gesicht.
Deshalb hat das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) die bis dahin geltende RAL 092 A2 sowie die RAL-RG 092 zum 31. Dezember 2004 verbindlich zurückgezogen und weist darauf hin, dass ab 1. Januar 2005 die Bezugnahme auf die beiden Regelwerke weder in der Werbung noch zur Produktkennzeichnung zulässig ist.
Dem veränderten Kaufverhalten trägt die nun die neue europäische Norm EN 12934 Rechnung.
Im Zuge der Europäischen Normierung gibt es künftig die neue Bezeichnungen für Federn- und Daunenqualitäten (DIN EN 12934)
Die EN 12934 regelt die Kennzeichnungen von Füllungen, bestehend aus Federn und Daunen. Sie sind die ersten und einzigen Bezeichnungsvorschriften, die von allen EU- und EFTA-Staaten, sowie der Tschechischen Republik erarbeitet wurden.

Einzelheiten siehe hier.



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