Die von 1932 bis 2004 in Deutschland angewandte RAL-Vereinbarung RAL 092 A2, in der dieser Begriffe enthalten war, wurde zum 31.12.2004 verbindlich zurückgezogen. Die Anbieter von Bettwaren dürfen diese Kennzeichnungsvorschrift seit dem 1.1.2005 weder zur Auszeichnung ihrer Produkte noch in ihrer Werbung benutzen.
Laut der neuen Federn-DIN-Norm DIN EN 12934 wird der Anteil an Daunen und Federn wird jetzt in exakten Gewichtsprozenten angegeben.

Beispiele:
Die Halbdaune wird jetzt so bezeichnet: 85 % Federn, 15 % Daunen.
Die Dreivierteldaune wird angegeben als: 70 % Federn, 30 % Daunen.



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