Das Markenzeichen wurde mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in Deutschland eingeführt. Es ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dazu kann der Markenname oder das Firmenlogo rechtlich in die Zeichenrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und somit geschützt werden.