kbA ist eine Abkürzung für „kontrolliert biologischer Anbau“ und wird u.a. bei Baumwolle eingesetzt.
Der Ausdruck ‘kontrolliert biologischer Anbau’ ist nicht geschützt und so bleibt zunächst offen, wer da kontrolliert und was derjenige unter ‘biologisch’ versteht. Seine Aussagekraft gewinnt der Begriff nur durch die Statuten der jeweiligen Kontrollinstanz.
Die seriösen Unternehmen orientieren sich dabei meist an der Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 welche die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen definiert, u. a. wie Erzeugnisse die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen.
Im konventionellen Baumwollanbau werden viele Umweltsünden begangen, Baumwolle gilt als das landwirtschaftliche Produkt mit dem höchsten Einsatz an Chemikalien. denn u.a werden große Mengen an Pestiziden und anderen gefährlichen Chemikalien verwendet.
Die Alternative zu diesem herkömmlichen, schädlichen Anbau ist der biologische Anbau, denn die Produktion von „kbA-Baumwolle“ ist wesentlich weniger belastend für die Umwelt als der Anbau herkömmlicher Baumwolle. Und den Anbauern und Verarbeitern der Baumwolle ermöglicht kbA bessere Lebensbedingungen

Für den Anbau von kbA Baumwolle gilt u.a. folgendes:
• keine Pestizide, keine Fungizide, keine Insektizide, keine Gentechnologie
• kein Kunstdünger, keine Entlaubungsmittel
• nur mechanische oder biologische Unkrautbekämpfung
• keinerlei kritische Mittel bei Weiterverarbeitung
• kein Anbau genetisch veränderter Pflanzen
• Ernte von Hand – Verzicht auf Entlaubungsmittel
• Sicherung sozialer Standards bei den Erzeugern
• Faire Preise und Abnahmekonditionen
• menschenwürdige Arbeitsbedingungen und fairere Handel

Der Anbau und die Weiterverarbeitung der biologisch produzierten Baumwolle werden mit unterschiedlichen Standards überprüft.



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