Laut Textilkennzeichnungsgesetz (EU-Verordnung 1007/2011) darf als Wolle die Faser vom Fell des Schafes (Ovis aries) oder ein Gemisch aus Fasern von der Schafschur und aus Haaren der hier genannten Tiere
• Alpaka
• Lama
• Kamel
• Kaschmir
• Mohair
• Angora (-kanin)
• Vikunja
• Guanako
• Kaschgora
• Biber
• Fischotter
bezeichnet werden.
Zusätzlich können mit oder ohne zusätzliche Bezeichnung ‚Wolle‘ oder ‚Haar‘
für Haare nachstehender Tiere:
Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmirziege, Angoraziege, Angorakaninchen, Vikunja, Yak, Guanako, Kaschgoraziege (Kreuzung zwischen Kaschmirziege und Angoraziege), Biber, Fischotter
gekennzeichnet werden.
Nur Wollen die ausschließlich aus einer Faser bestehen, dürfen den Zusatz „100 %“,
„rein“ oder „ganz“ auf dem Etikett oder der Kennzeichnung tragen.
Ausführliche Informationen siehe:
www.textilkennzeichnungsverordnung.de