Die Textilkennzeichnungsverordnung (EU-Verordnung 1007/2011) ist seit dem 8. Mai 2012 der Nachfolger des deutschen Textilkennzeichnungsgesetzes und andere nationale Regelungen.
Diese Verordnung in allen Mitgliedstatten für das erstmalige Inverkehrbringen verbindlich. Im Handel dürfen Waren, die nach den “alten” Regeln gekennzeichnet sind, allerdings noch bis zum 9. November 2014 verkauft werden.
Durch die neue europäische Textilkennzeichnungsverordnung werden zahlreiche Kennzeichnungspflichten des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden deutschen Textilkennzeichnungsgesetzes abgelöst und abgeändert.
Siehe:
www.textilkennzeichnungsverordnung.de