Schon vor Jahrtausenden zur Zeit der Römer, war es Brauch eine Aussteuer dem „Sohn“ mit in die Ehe zu geben. Diese Mitgift war auch bei den alten Griechen Gang und Gebe, wenn es darum ging die „Frau“ für den Todesfall des Mannes abzusichern. 

Aussteuer auch Heiratsgut, früher Heimsteuer genannt) ist laut Lexikon die Zuwen­dung der Eltern (Mitgift) bei der Verheiratung einer Tochter zur Einrichtung des ehelichen Hausstandes. Diese erfolgte in Form von Gütern und Hausrat, die eine Braut mit in die Ehe brachte und war eine gegenständliche Gabe der Eltern oder naher Verwandter an eine durch Heirat aus dem Hausverband ausscheidende Tochter im Sinne einer Grundausstattung des künftigen Haushalts und wurde an den Vater des Bräutigams (oder seine Verwandtschaftsgruppe) oder direkt an das Ehepaar übergeben.

Unterschieden wurde zwischen der direkten und indirekten Aussteuer. Die direkte Aussteuer bezahlten die Eltern oder die Verwandtschaft der Braut und sie kam dem Brautpaar zugute. Die indirekte Aussteuer wurde auch als „Morgengabe“ bezeichnet und wurde von den Eltern des Bräutigams aufgebracht. Sie ging direkt an die Braut, zu deren freien Verfügung und wurde traditionell erst nach der Hochzeitsnacht gezahlt.

Schon im „Codex Hammurapi“, einer rund 3700 Jahre alten Gesetzessammlung, wurde die Mitgift geregelt.

Die Zarentochter Olga Nikolajewna kam mit 307 Kisten kostbarster Aussteuer nach Stuttgart und wurde als Frau von Karl 1864 Königin von Württemberg.

Katharina von Bora, (1499  – 1552) war die Ehefrau des deutschen Reformators Martin Luther und ihr war vor der Hochzeit  eigentlich das typische Schicksal einer Tochter aus verarmten Adel zugedacht, für deren Mitgift das Familienvermögen nicht reichte: Sie wurde in ein Kloster gesteckt.

Ein jüdischer Akademiker in Berlin konnte um 1900 beispielsweise etwa 75000 Mark als Mitgift von der Familie der Braut erwarten. eine Frau mit nur kleiner Mitgift musste Kompromisse eingehen, in dem sie auf dem Land heiratete oder einen Witwer mit Kindern ehelichte.

Die Mitgift, die ein Brautvater im 19. Jahrhundert seiner Tochter mitgeben musste, um sie standesgemäß zu verheiraten, betrug zwischen 50.000 und 200.000 Reichsmark für eine bürgerliche Ehe.

In Indien war die uralte Tradition der Mitgift lange weit verbreitet. Die Familie der Braut zahlte die Mitgift direkt an die Familie des Bräutigams – zunächst, um die Kosten für die Hochzeit zu decken, später entwickelte sich diese Zahlung immer stärker zu einer Einkommensquelle. Die Mitgiftzahlungen waren häufig eine immense Belastung für die Familie der Braut. Immer mehr Familien bevorzugten daher Söhne und neigten dazu, Mädchen zu vernachlässigen. In einigen Bundesstaaten leiden junge Ehefrauen unter Geldgier und archaischem Brauchtum. Reicht ihre Aussteuer nicht, werden sie gefoltert oder getötet. Aus diesem Grund ist die Praxis der Mitgift in Indien seit 1961 gesetzlich verboten.

Seit 1971 erhielten junge Eheleute vom Staat sogar noch eine Mitgift, den zinslosen Ehe-Kredit. Die DDR-Familienpolitik zeigte sich großzügig. Anfangs gab es 5.000 Mark, später 7.000. Dafür gab es bevorzugt Möbel zu kaufen. Der Kredit konnte, wie es in der DDR hieß, “abgekindert” werden, denn mit jedem Kind wurden zwischen 1.000 und 2.500 Mark erlassen.

Die Aussteuer bestand meist aus geringem Mobiliar (Brautbett) und hauswirtschaftlichen Gerät, aus Kleidung, Tischwäsche und Bettzeug in „Aussteuerqualität“, Schmuck, modischen Accessoires und evtl. Kleinvieh, in adeligen Kreisen auch Länderein.

Zur textilen Grundausstattung der weiblichen Aussteuer auf dem Lande gehörte noch im 19./20. Jahrhundert komplette Bettwäsche aus weißem Leinen in mehreren Garnituren, große weiße Tischdecken für feierliche Anlässe und ebensolche Geschirr- und Handtücher. Die Artikel der Aussteuer wurden zur Kennzeichnung an einer Ecke von den Mädchen mit den eigenen Initialen bestickt. Am Bord des Aussteuerschrankes wurden selbst gestickte Sprüche wie “Was Mütterlein mir einst beschert, halt ich in diesem Schranke werth. Soll glatt und fein geordnet sein. Wie einst es hielt mein Mütterlein.” angebracht.

Die Gegenstände für den Haushalt bekamen jungen Frauen meist in Form von Geschenken, wobei diese dann – oftmals in einer Aussteuertruhe – bis zur Hochzeit aufbewahrt wurden. Durch die Aussteuer sollte es jungen Ehepaaren ermöglicht werden, einen eigenen Hausstand zu gründen. Zudem sollte die Frau, falls der Ehemann stirbt, auf diese Weise finanziell unterstützt werden.

Je höher der soziale Rang, desto üppiger durfte die Braut ausgestattet werden. Wie hoch die Aussteuer war, hing von der sozialen Stellung des Bräutigams ab. Hieraus ergab sich früher, dass Frauen aus sozial niedrigeren Schichten unmöglich in eine höhere Schicht einheiraten konnten, und das, ob wohl es dafür keine Verbote gab. Deshalb verschuldete sich die Familie der Braut oft sehr hoch, um den Ansprüchen des Bräutigams gerecht zu werden.

Aussteuern galten als vorgezogenes Erbteil, aufgrund dessen weitere Ansprüche der Frau an ihr Elternhaus ausgeschlossen waren. Ein Anspruch bestand nur, wenn das Kind selbst kein ausreichendes Vermögen besessen hat.

Bei reichen Großbauern war es üblich, das in die Ehe mitgebrachten Bett samt Nachtkasten und Schrank, in der „Kammer“ einem separaten Zimmer aufzustellen, das man in der Regel nicht benutzte. Es diente allein der Repräsentation.

Der Brauch, wonach die Überführung des Heiratsgutes auf dem Braut- oder Kammerwagen (das, was in der guten Kammer steht) gehörte in vielen Gebieten zum festen Bestandteil des Hochzeitsrituals und dürfte viel dazu beigetragen haben, die Möbel entsprechend wertvoll zu gestalten. Die festliche Einbringung der auf Repräsentation bedachten Möbel stellte den Reichtum der Braut zur Schau und befriedigte gleichzeitig die Neugier der Nachbarn. Damit erklärt sich auch, dass vielerorts der ledige Namen der Braut sowie das Jahr, in dem die Hochzeit gefeiert wurde, auf den Möbeln zu finden war.

Am Sonntag vor der Hochzeit wurde der Kammerwagen von den Freundinnen der Braut und der Näherin „gebaut“, also beladen. Auf ihm fand die Aussteuer ihren Platz. Diese beinhaltete alles, was die junge Braut mit in das Haus des Bräutigams einbrachte, u. a. auch ein doppelschläfriges Bett.

Ein junger Bursche führte dann den unbedingt von Ochsen gezogenen Kammerwagen in der Woche vor der Hochzeit vom Elternhaus der Braut zum Haus des Bräutigams.

Zählten zur Mitgift auch noch Vieh, schloss sich dieses der kleinen Prozession an. Fiel die Aussteuer jedoch sehr bescheiden aus, lieh man sich Dinge von Freunden und guten Nachbarn aus, um sie auf dem Zug durch das Dorf zu präsentieren.

In Deutschland war es bis ins späte 20. Jahrhundert üblich, dass junge Frauen bis zum Zeitpunkt ihrer Heirat eine Grundausstattung an Gütern für den zukünftigen Haushalt angesammelt hatten, denn die Töchter hatten einen Anspruch auf eine Aussteuer. Früher wurden bei Töchtern schon früh Paten-, Firm-, Geburtstags- und Weihnachtsge­schenke bewusst auf das Lebensziel Hoch­zeit abgestellt. Statt Puppen, Gameboy, Handy oder Jeans gab es Bett-, Tisch-, Küchen- und Leibwäsche. Je mehr, desto besser. Traum einer jeden Frau war eine Aussteuer, die es ihr erlaubte, nur einmal im Jahr waschen zu müssen.

Durch das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 wurde dieser Anspruch gestrichen. Statt einem Anspruch auf Aussteuer steht den Töchtern wie den Söhnen heute ein Recht auf eine angemessene Berufsausbildung zu.

Der Braut eine Aussteuer mit in die Ehe zu geben war weltweit verbreitet, besonders aber in Europa, Afrika und Indien. In Thailand ist es heute noch üblich, dass die Eltern einer Braut die Zahlung eines Brautgeldes vom zukünftigen Ehemann erwarten.

In einigen Kulturen sind Frauen auch von der Erbfolge ausgeschlossen, hier wird eine Aussteuer auch als vorgezogenes Erbe angesehen.

Gesetzlich gibt es die Mitgift oder Aussteuer nicht mehr, und doch lebt sie fort – wenn auch in modernerer Form

Wer hätte vor 40 Jahren schon ahnen können, dass die Aussteuer in ihrer ursprünglichen Art heute viel von ihrer Bedeutung verloren hat? Dies letztlich auch darum, da die Teile der Aussteuer heute der Mode unterworfen sind und der Geschmack unserer Eltern und Großeltern nicht mehr dem Geschmack der Jugend im heiratsfähi­gen Alter entspricht. Man will öfter mal etwas Neues, und vor allem nicht, dass einem die Anverwandten quasi per Aussteu­er die Einrichtung vorschreiben. Ganz zu schweigen davon, dass Materialien wie Leinen, Batist und Damast heutzutage in die Kategorie hausfraulicher Alpträume fallen. Heute legen viele Eltern, auch Großeltern, Geld für die Kinder und Enkel an. Dies soll dann später dazu dienen, den eigenen Haushalt einzurichten.

Heute wird die Aussteuer als Ausstattung bezeichnet. Darunter versteht das Bürgerli­che Gesetzbuch das, “was einem Kinde mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird.” Auf die Ausstat­tung als Zuwendung besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch.

Besteht also keine Chance mehr für die Aussteuer, und sind die Zeiten der wohlmeinenden Gaben vorbei?

Nein, so sehr wie die traditionelle, die romantische Hochzeit in Weiß wieder in Mode ist, so sehr ist die Ausstattung als solides Fundament für einen jungen Haushalt von großer Bedeutung”. Nur plant man heute etwas kurzfristiger erst einige Monate vor der Hochzeit.

Zu diesem Zeitpunkt fertigte das Paar oft eine Liste „mit seinen Wünschen” für den gemeinsamen Haushalt anfertigen, damit die Hochzeitsgäste rechtzeitig wissen, was sie schenken können. Die meisten Paare legen heutzutage vor der Hochzeit in Porzellan- und Haushaltswaren-Fachgeschäften von Warenhäusern so genannte “Hochzeitsgeschenklisten” aus. Wem gar nichts einfällt, ist mit Geldgeschenken gut bedient. Zumal sie auf dem Land eine lange Tradition haben. Besonders gern gesehen sind sie, wenn Wohnung und Haushalt bereits perfekt ausgestattet sind.

Joachim Becker