Wer ein Wasserbett gekauft hat, profitiert in der Regel über eine Garantie von fünf Jahren (manchmal auch mehr). Die Garantie ist – nach Ablauf der gesetzlichen Vorgabe von zwei Jahren – eine freiwillige Leistung des Herstellers und besagt, dass bei nicht selbst verursachten Schäden, die unter die Garantie Bestimmungen fallen und innerhalb der Garantiezeit auftreten, kostenlos Ersatz vom Hersteller geleistet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alles mit der Garantie abgedeckt wird (und werden kann). Der bei Lieferung ausgehändigte Garantieschein sollte daher sorgfältig gelesen und aufbewahrt werden.

Während sich bei einem Garantiefall der Hersteller in der Verantwortung befindet, trifft dies bei der Gewährleistung auf den Fachhändler zu. Dieser muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre auftretende – nicht vom Kunden verursachte – Schäden am Wasserbett kostenfrei beheben. Nach den zwei Jahren darf der Fachhändler die ihm entstehenden Kosten berechnen! Für viele Kunden ist das unverständlich, weil für sie das Wort „Garantie“ alles (Ersatzprodukt plus Einbau) umfasst. So verständlich dieser Kundenwunsch auch sein mag – er entbehrt dennoch jeglicher rechtlichen Grundlage.

Konkret bedeutet dies:

Ein Garantiefall innerhalb der ersten zwei Jahre wird sowohl vom Hersteller als auch vom Fachhändler kostenfrei abgewickelt.
Ein Garantiefall nach dem zweiten Jahr bis zum Ablauf der Garantiezeit wird vom Hersteller kostenfrei abgewickelt, während der Fachhändler seinen Aufwand (Montage, Pflegemittel etc.) in der Regel in Rechnung stellen wird. Zumindest kann er das.

Als Fachverband Wasserbett weisen wir darauf hin, dass Mitglieder unseres Verbandes in der Regel sehr kulant im Falle eines Garantie Tausches nach Ablauf der Gewährleistungspflicht handeln. Hat man dem Kunden den Unterschied zwischen den beiden Begriffen erklärt, versteht dieser meistens auch, dass der Fachhändler mindestens seine eigenen Unkosten in Rechnung stellen muss. Einen Gewinn dagegen wird kein seriöser Fachhändler in solchen Fällen erwirtschaften wollen.

 

Autorin: Sabine Krömer


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