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Frage zu Raumgewicht und Liegezonen

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  • Apnoe
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      Hallo Bull ,

      das hört sich ja alles etwas abstrus an.
      Ein RG 50 sollte auch ein RG 50 sein, sicherlich ist hier mal eine Abweichung von 10% u.U. technisch nicht auszuschliessen.
      Ich möchte jedoch nicht wissen, was sich alles so im Internet Handel alles so tummelt, da man davon ausgeht, das die wenigsten Kunden die Matratze wiegen können/werden wird man da sonst etwas liefern.
      Aber gewollt im Randbereich ein niedrigeres RG einzubauen ist nicht möglich, außer es wird ein Teil angeklebt und das wäre sichtbar.
      Um welches Produkt/Hersteller handelt es sich denn. ?

      VG
      Apnoe

      Bull
        Beitragsanzahl: 1

        Hallo,

        ich bin bei meiner Googlerecherche auf dieses Forum gestossen, und hoffe, dass ihr mir meine Frage beantworten könnt:

        Meine 90×200 Matratze verfügt gemäß Beschreibung über RG 50 und einen 7 Liegezonen Würfelschnitt.

        Der Kaltschaumkern erinnert vom Aussehen an eine Tafel Schokolade: ~3cm tiefe Einschnitte von ~1 cm Breite, in Längsrichtung rund alle 25 cm, in Querrichtung geschätzt alle 15 cm. Ich habe ihn ohne Bezug gewogen und vermessen – 10,8 kg bei etwa 16,5 cm Höhe.

        Ich sage: Da die Kerne durchgängig aus einem Material bestehen und die Schnittgeometrie und -abstände immer gleich sind, handelt es sich um eine 1-Zonen Matratze, da dementsprechend alle Bereiche die gleiche Stützwirkung aufweisen und nicht an die unterschiedlichen Körperpartien angepasst sind. Zudem ergibt das Gewicht von 10,8 kg mit dem Volumen von ~0,3 m^3 des Kaltschaumkerns ein RG von etwa 36, deutlich weniger als RG 50.

        Der damit konfrontierte Verkäufer sagt: Da die Matratze durch die Würfelschnitte in etwa 50 Bereiche (die einzelnen erhabenen Rechtecke bzw. um auf den Vergleich zurückzukommen “Schokoladenstücke”) gegliedert ist, hat die Matratze 50 Zonen, und solche Würfelschnitt-Matratzen würden im Handel eben generell als 7 Zonen Matratze angeboten. Zudem würde das Raumgewicht der Matratze nach gesetzlichen Grundlagen genügen, um diese als RG 50 anzubieten, da die Randbereiche ein 20% niedrigeres RG aufweisen dürften (wobei man so ja trotzdem noch lange nicht zu einem Durchschnittsraumgewicht von 36 gelangt).

        Ich halte die Ausführungen des Verkäufers für vollkommenen Quatsch, aber um sicher zu gehen:

        Meine einzige Frage hierzu lautet: Wer von uns beiden hat recht?

        Vielen Dank für eure Mühe!
        Bull

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