Hallo,
ich bin bei meiner Googlerecherche auf dieses Forum gestossen, und hoffe, dass ihr mir meine Frage beantworten könnt:
Meine 90×200 Matratze verfügt gemäß Beschreibung über RG 50 und einen 7 Liegezonen Würfelschnitt.
Der Kaltschaumkern erinnert vom Aussehen an eine Tafel Schokolade: ~3cm tiefe Einschnitte von ~1 cm Breite, in Längsrichtung rund alle 25 cm, in Querrichtung geschätzt alle 15 cm. Ich habe ihn ohne Bezug gewogen und vermessen – 10,8 kg bei etwa 16,5 cm Höhe.
Ich sage: Da die Kerne durchgängig aus einem Material bestehen und die Schnittgeometrie und -abstände immer gleich sind, handelt es sich um eine 1-Zonen Matratze, da dementsprechend alle Bereiche die gleiche Stützwirkung aufweisen und nicht an die unterschiedlichen Körperpartien angepasst sind. Zudem ergibt das Gewicht von 10,8 kg mit dem Volumen von ~0,3 m^3 des Kaltschaumkerns ein RG von etwa 36, deutlich weniger als RG 50.
Der damit konfrontierte Verkäufer sagt: Da die Matratze durch die Würfelschnitte in etwa 50 Bereiche (die einzelnen erhabenen Rechtecke bzw. um auf den Vergleich zurückzukommen „Schokoladenstücke“) gegliedert ist, hat die Matratze 50 Zonen, und solche Würfelschnitt-Matratzen würden im Handel eben generell als 7 Zonen Matratze angeboten. Zudem würde das Raumgewicht der Matratze nach gesetzlichen Grundlagen genügen, um diese als RG 50 anzubieten, da die Randbereiche ein 20% niedrigeres RG aufweisen dürften (wobei man so ja trotzdem noch lange nicht zu einem Durchschnittsraumgewicht von 36 gelangt).
Ich halte die Ausführungen des Verkäufers für vollkommenen Quatsch, aber um sicher zu gehen:
Meine einzige Frage hierzu lautet: Wer von uns beiden hat recht?
Vielen Dank für eure Mühe!
Bull